Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere AGB gelten für alle unsere Leistungen. Abweichende Bezugsvorschriften des Bestellers verpflichten uns nur, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkennen.
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend bezüglich Preise und Lieferzeit. Aufträge kommen nur durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Der dort angegebene Leistungsumfang ist allein maßgebend. Mündliche Nebenabreden müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Soweit Urheber- oder sonstige Schutzrechte an unseren Leistungen bestehen, gehen diese auf den Besteller nur durch besondere Vereinbarungen über. In solchen Fällen ist eine Weiterübertragung nicht zulässig. Im übrigen dürfen solche Leistungen Dritte nicht zur Verwertung überlassen werden.
4. Liefer- und Herstellungsfristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse; sofern solche auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Wir sind in einem solchen Fall auch berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten. In den Fällen, in welchen wir die Leistungsverzögerung verschuldet haben, kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Teillieferungen sind zulässig.
6. Lieferung und Versand erfolgen für Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager VPS. Die Gefahr geht auf den Kunden üer, sobald die Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer übergehen wird oder zum Zwecke der Versendung das Lager VPS verlässt. Verzögert sich die Lieferung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunde auf den Kunden über. Etwaige Rücksendungen von nicht angenommen Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern VPS die Rücksendung nicht zu vertreten hat.
7. Montagen am Einsatzort sowie Stellung von Einrichtungs- und Unterweisungspersonal erfolgen aufgrund besonderer Berechnung.
8. Die angegebenen Preise sind aufgrund der für den Tag der Auftragsbestätigung gebildeten Kostenfaktoren gebildet. Liegt zwischen Auftragsbestätigung und Auftragstermin ein Zeitraum von mehr als drei Monaten und haben sich Löhne und Einkaufskosten geändert, behalten wir uns eine entsprechende änderung der Preises vor, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart worden ist. Im übrigen verstehen sich unsere Preise rein netto nach unserer Wahl ab unserem Geschäftssitz, bzw. ab Auslieferungsplatz; sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein.
9. Produktionskosten und Produktionsnabenkosten wie Vertonung, Kopierung, überspielung usw. sowie Reparaturen und Dienstleistungen verstehen sich rein netto ohne Abzug.
10. Scheck und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung alles Einziehungs- und Diskontspesen. Wenn sich während der Laufzeit eines in Zahlung genommenen Wechsels die Vermögenslage des Bestellers oder des Akzeptanten verschlechtert oder wenn wir über den Besteller oder Akzeptanten eine ungünstige Auskunft erfahren, so ist der Besteller verpflichtet, schon vor Beendigung der Laufzeit des Wechsels entweder alle offenen Rechnungen gegen Rückgabe des Wechsels zu zahlen oder aber eine Sicherheitsleistung zu erbringen.
11. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck und Wechsel bis zur Einlösung) bleiben die gelieferten Gegenstände unbeschadet des früheren Gefahrüberganges unser Eigentum. Die Pfändung dieser Gegenstände ist uns anzuzeigen. Das Gleiche gilt dann, wenn Dritte irgendwelche Rechte an diesen Gegenständen geltend machen; wir sind dann auf Kosten des Bestellers zur Intervention berechtigt, nicht aber verpflichtet.
Für den Fall einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung dergestalt, daß die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware dem Eigentum der Hauptsache folgt, überträgt uns der Besteller zur Sicherung unserer gesamten Forderungen schon jetzt das Eigentum an der entstandenen Sache, hilfsweise dem Miteigentum, unter der gleichzeitigen Vereinbarung, daß er die entstandene Sache für uns unentgeltlich verwahrt. Veräußert der Besteller die von uns gelieferten Gegenstände an einen Dritten, so ist hierzu unsere Einwilligung notwendig. Diese gilt nur als erteilt, wenn die Ansprüche des Bestellers gegen seinen Kunden an uns abgetreten sind. Eine solche Abtretung wird schon jetzt vereinbart.
Bei Reparaturen wird der von uns reparierte Gegenstand bis zur Bezahlung der Reparaturrechnung und aller laufenden Verbindlichkeiten an uns zur Sicherung übereignet. Die Rückgabe bedeutet keinen Verzicht auf diese Sicherheit; vielmehr wird schon jetzt vereinbart, das der Gegenstand in diesen Fällen für uns unentgeltlich verwahrt wird. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand oder die an seine Stelle getretenen Gegenstände ohne Verzicht auf unsere Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an uns zu nehmen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Evtl. Herausgabeansprüche gegen Dritte gelten schon jetzt als abgetreten.
Die gleichen Rechte bestehen im Falle der begründeten Besorgnis erheblicher Leistungs- und Erfüllungsstörungen auf seiten des Bestellers. Bei Rücktritt hat der Besteller uns eine angemessene Entschädigung für die Benutzung des Liefergegenstandes zu zahlen.
12. Auf Projektoren wird eine 12-monatige Garantie gewährt, beginnend mit dem Tag der Auslieferung. Die Garantie erstreckt sich darauf, daß wir diejenigen Teile ersetzen, die durch unser Verschulden oder durch Fehler des Werkstoffs mangelhaft sind. Die Transportkosten sowie evtl. Reisekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Ein Gewährleistungsanspruch beschränkt sich nach unserer Wahl auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für den Fall, daß eine Nachbesserung mehrfach fehlgeschlagen sein sollte, besteht ein Recht auf Minderung oder Wandlung. Eingriffe des Bestellers in das Gerät sowie Fehler, die auf falsche Bedienung des Gerätes zurückzuführen sind, führen zum Verlust des Garantieanspruches. Garantie- oder Ersatzansprüche für das eingesetzte Filmmaterial werden ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld.
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